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Badeordnung

BADEORDUNG FÜR DEN BIOBADETEICH GLASHÜTTE

1. Allgemeines

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Biobadeteich Glashütte. Sie wird mit dem Bezahlen des Eintrittspreises anerkannt und ist für alle Besucher verbindlich.

Das Personal des Biobadeteich Glashüttees übt das Hausrecht aus. Das Personal ist berechtigt, Anweisungen zu erteilen, die dem ordnungsgemäßen Badebetrieb dienen. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen oder Verstößen gegen diese Badeordnung ist das Personal berechtigt, Besucher vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Biobadeteichs Glashütte auszuschließen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Der Betreiber des Biobadeteichs Glashütte behält sich vor, ggf. strafrechtliche Schritte einzulegen.

2. Sicherheit

Den Anweisungen des Personals des Biobadeteichs Glashütte ist Folge zu leisten. Alle Besucher haben dafür Sorge zu tragen, dass sie weder sich noch andere Personen gefährden. Aufsichtspersonen, insbesondere Eltern, haften für das Verhalten Ihrer Kinder. Die Nutzung des Bades, einschließlich sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Aus Sicherheitsgründen ist es insbesondere untersagt:
• Behälter aus Glas in den Biobadeteich mitzunehmen
• Shampoos, Badeöle oder Sonnencremes und –öle mit in den Badeteich zu nehmen
• Kaugummi o.ä. im Schwimmbereich zu kauen
• Steine in den Badeteich zu werfen.

Es wird angeraten, Badeschuhe zu tragen.

3. Sauberkeit und Ordnung

Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Alle Benutzer haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Besucher gestört oder belästigt werden.
Daher ist insbesondere zu beachten, dass
• sich alle Benutzer vor jedem Betreten des Badeteichs gründlich abduschen müssen.
• es untersagt ist, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte o.ä. zu benutzen
• es untersagt ist, im Gelände des Biobadeteichs Glashütte zu rauchen

Es ist nicht gestattet, die Absperrleinen zu den biologischen Reinigungsbecken zu übertreten oder zu überschwimmen.

4. Eintritt und Benutzung

Das Bad darf nur nach Bezahlung des Eintrittspreises betreten werden. Der Badebereich ist spätestens 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern, insbesondere wenn sie an ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden leiden oder unter Alkohol-, Medikamenten- o. Drogeneinfluss stehen. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen das Bad nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.

5. Haftung

Eine Haftung des Betreibers des Biobadeteichs Glashütte für Personen- oder Sachschäden, ausgenommen bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Aufsichtspersonals, ist ausgeschlossen. Unfälle oder Schäden sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

Der Benutzer haftet für jeden schuldhaft herbeigeführten Sach- oder Personenschaden, insbesondere bei unsachgemäßer Benutzung des Bades u. seiner Einrichtungen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Museumsherberge Glashütte gGmbH
Betreiber